Koalition beschließt Leistungsschutzrecht zu erarbeiten

Am Sonntag Abend hat der Koalitionsausschuss beschlossen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu erarbeiten. Dieses soll sicherstellen dass „Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler“. Um dies zu ereichen sollen Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren dazu verpflichtet werden für die von ihnen verlinkten Presseerzeugnisse zu zahlen. Die Verlagen freuen sich, doch die Netzgemeinde wittert eine Beschneidung der Informationsfreiheit.

Laut der Argumentation der Verlage profitieren Dienste wie Google-News von der Arbeit der Verlage ohne dafür zu zahlen. Sie verlinken Nachrichten und fügen zwei, drei Sätze -so gennante Snippets- aus den jeweiligen Artikeln dazu. Damit die Verlage nun von den Internetdiensten eine Vergütung verlangen können sollen eben diese Snippets geschützt werden. Laut der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht birgt jedoch genau dieser Schutz eine Gefahr für die Informationsfreiheit. Denn so müsse man für jede kleine Informationseinheit die man veröffentlicht will zuerst bei demjenigen Nachfragen der diese zuerst veröffentlicht hat -und eventuell dafür zahlen. Die ungehinderte Verbreitung von Informationen wird jedoch als Grundrecht angesehen.

Um unverhätnismäßige Kosten für Blogs und Foren zu verhindern, hät die Koalition in ihrem Papier fest dass eine „private Nutzung von Presseerzeugnissen“ weiterhin nicht vergützungspflichtig sein wird sondern dass nur gewerbliche Anbierter vom LSR betroffen sind. Doch unklar ist was gewerblich ist. Der flattr-Button, die Werbebanner zur Kostendeckung oder wenn man mit seiner Seite tatsächlich Gewinn erwirtschaftet?

Unklar wird auch die Reaktion der Internetkonzerne sein. Werden die deutschen Verlage, wie die belgischen, aus dem Angebot gestrichen?

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