INDECT – Überwachung per EU

Derzeit beteiligt sich die Europäische Union an einem höchst umstrittenen Projekt. Bei diesem Projekt wird an einem intelligenten System geforscht das selbständig in der Lage ist kriminelles bzw. „abnormales“ Verhalten zu erkennen und den Behörden zu melden. Hierbei sollen auch Tools und Techniken entwickelt werden die die Polizei bei ihrer Arbeit unterstützen.
Diese reichen von Kameras die zurückgelassenes Gepäck erkennen über Gesichtserkennung bis hin zu Drohnen die Personen observieren und verfolgen können. Auch soll eine Suchmaschine entwickelt werden die selbstständig das world wide web, Usenets und P2P-Netzwerke durchsucht.
All diese Daten, sowie die Daten aller bereits bestehender Überwachungstechniken, sollen dann in einer einzigen Datenbank zusammengefasst werden.

Das System von INDECT scannt unablässig die Bevölkerung und sucht nach auffälligem Verhalten. Hat es eine Person gefunden, die sich anormal verhält (beispielsweise durch plötzliches Rennen), verfolgt das System mithilfe von Kameras und Drohnen die Person und meldet sie den Sicherheitsbehörden. Diese entscheiden dann ob es sich um einen Kriminellen handelt und nehmen ihn gegebenenfalls fest.

Doch schon bei den Begrifflichkeiten eröffnen sich die ersten Probleme. So ist der Begriff „anormales Verhalten“ so vage gehalten, dass man ihn auf alles mögliche Anwenden kann. Auf der offiziellen Website des Projekts ist zu lesen, dass anormales Verhalten ein Verhalten ist, was in Zusammenhang mit kriminellen oder terroristischen Aktivitäten steht. Eine Umfrage der Projektverantwortlichen unter Polizisten hat ergeben, dass anormales Verhalten auch gleichgestellt werde kann mit herumlungern, plötzliche Richtungswechsel oder längeres Sitzenbleiben im Stadion nach einem Spiel.
Zudem wird die Bevölkerung durch den Einsatz der Technologien, wie sie bei INDECT erforscht werden, unter Generalverdacht gestellt, da sie ständig überacht wird. Dies steht jedoch im Konflikt mit der Unschuldsvermutung die für einen Rechtsstaat von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Auch werden durch diesen Generalverdacht das Recht auf freie Entfaltung und das Recht auf Meinungsfreiheit angegriffen, da sich Menschen die sich beobachtet fühlen wesentlich anders verhalten als solche die unbeobachtet sind.

Auch bei der demokratischen Kontrolle bzw. der Zugänglichkeit durch die Öffentlichkeit hapert es bei dem Projekt. So wurden Dokumente des Projekts erst nach einjährigen Streitigkeiten dem europäischen Parlament zur Verfügung gestellt. Zudem hat die europäische Kommission das INDECT Projekt nicht als unmittelbar sicherheitskritisch eingestuft, trotzdem hält sowohl sie als auch das INDECT Konsortium immer noch zahlreiche Dokumente vor der Öffentlichkeit zurück.

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